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Verkehrssicherungspflicht

Jeder Baumeigentümer bzw. jeder auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern.

Als Privateigentümer genügt es, wenn Sie selbst etwa jährliche Sichtkontrollen nach Ihrem bestem Wissen und Gewissen durchführen. Erst wenn Sie dabei Auffälligkeiten feststellen müssen Sie fachmännischen Rat hinzuziehen.

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