Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wipfelwind – Inh. Lina Krallmann – Roggenweg 11 – 58730 Fröndenberg - Germany Anerkennung Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als verbindlich an. Allgemeines a. Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von wipfelwind – Inh. Lina Krallmann – ( nachfolgend Verkäufer/Vermieter/Auftragnehmer ) gelten dien nachfolgenden AGB, sofern und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen der AGB gelten ab Einführung der jeweiligen Änderung. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Preise Unsere Angebotspreise sind, wenn nicht anders im Angebot angegeben, freibleibend. Sie gelten ab Werk. Versandkosten und Verpackung werden gesondert abgerechnet. Gefahrenübergang Die Versendung und eventuelle Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Da bei Transportschäden, unbeschadet unseres Haftungsausschlusses, eine Haftung der Spediteure eintreten kann, bitten wir die jeweilige Sendung sofort nach Anlieferung zu überprüfen und sich sofort schriftlich von dem Zusteller bestätigen zu lassen, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, Regressansprüche des jeweiligen Transportunternehmens anzumelden. Im Falle der Selbstabholung geht das Transportrisiko allein auf den Käufer über. Lieferung
Lieferzeiten gelten nur in, von uns bestätigter schriftlicher Form. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, ohne Zahlungsbedingungen
a. FÄLLIGKEIT Mängelhaftung
Mängelrügen werden, sofern ein offensichtlicher Mangel vorliegt, nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden. Dir Frist ist nur gewahrt, wenn innerhalb der genannten Tagesfrist die Mängelrüge bei uns eingeht. Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder den Mangel zu beseitigen, kostenlos Ersatz zu liefern oder die Ware zum berechneten Preis zurückzunehmen wenn die Ware bereits bezahlt ist. Weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Mängelrügen die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises ganz oder teilweise zu verweigern. Bei Nichtzahlung verliert der Käufer jegliche Ansprüche aus vorhandenen Mängeln, sofern diese nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch für zukünftige Lieferungen – unser Eigentum. Bei Pfändung der gelieferten Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige an uns, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können. Der Käufer ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge zu schließen. Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ist, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns nach Aufforderung, eine Aufstellung über diese Forderungen zu zusenden, und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Wir sind dann berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Gesamtschuldnerische Haftung
Beauftragen mehrere Auftragsgeber gemeinsam einen Auftrag, so haftet jeder von Ihnen als Verwirkungsklausel bei Lieferungen Ansprüche des Auftraggeber gegen den Auftragnehmer, die nicht spätestens 2 Wochen nach Erfüllung/Auslieferung des Auftrages schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. Haftung
Der Verkäufer haftet nur auf Schadensersatz – unbeschadet sonstiger Ansprüche des Käufers aus dem gleichem Sachverhalt – wenn ihm, seinen Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Auch seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften selbst nur Änderungen Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gerichtstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlungen ist Fröndenberg. Gerichtsstand für beide Teile ist |
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